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Monteurzimmer DFCuxhaven
Tanja Schlampp
Döser Feldweg 195
27476 Cuxhaven
Kontakt & Reservierung
Rufen Sie uns gerne an unter
mobil +49 (0) 177 8648396
Festnetz +49 (0) 4721 398646 (AB)
per Mail erreichen Sie uns unter:
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Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung unserer Monteurwohnungen auf Zeit. Mit der Annahme der Rechnung oder Buchungsbestätigung erkennt der Mieter die AGB an.
Die Vermietung erfolgt entweder:
1. Mietzweck
2. Mietdauer
3. Belegung
4. Miete und Nebenkosten
5. Stornierung/Rücktritt
6. Vermittlung/Vertragspartner
7. Zahlung
8. Nutzung/Hausordnung
9. Kündigung
10. Haftung
11. Gerichtsstand
12. Schlussbestimmungen
1. Sorgfaltspflicht
Der Mieter stellt sicher, dass die Wohnungs- und Hauseingangstür, des Mietobjektes nach dem Betreten oder Verlassen des Mietobjektes geschlossen werden. Bei Sturm und Unwetter sind alle Fenster in der Monteurwohnung geschlossen zu halten. Der Mieter verpflichtet sich, sorgsam und sparsam mit Strom und Wasser umzugehen.
Der Mieter hat das Mietobjekt einschließlich des Inventars und aller bereitgestellten Gegenstände pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitbewohner die Mietbedingungen einhalten.
2. Regelmäßiges Lüften
Der Mieter stellt sicher, dass die Räumlichkeiten, vor allem nach dem Duschen und während des Kochens, ausreichend gelüftet werden. Wir empfehlen ein 5-10 minütiges Stoßlüften.
3. Ruhezeiten
Der Mieter verpflichtet sich in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr zur Einhaltung der Nachtruhe. Innerhalb des Mietobjektes ist durchgehend auf Einhaltung der Zimmerlautstärke zu achten.
4. Rauchen
Das Rauchen ist in unseren Wohnungen und im Haus nicht gestattet. Alle Räume sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Es darf nur draußen im Garten geraucht werden. Dort stehen unseren Mietern geschützte Sitzecken und Aschenbecher zur Verfügung.
Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns das Recht vor, Ihnen Reinigungs- und ggf. Renovierungskosten sowie einen Mietausfall von drei Tagen in Rechnung zu stellen.
5. Hausrecht
Bei Verstoß gegen die Hausordnung werden wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen. Im Interesse aller Mitbewohner werden wir Maßnahmen gegenüber dem Verursacher bezüglich Lärmbelästigung, etwaige Störungen durch Alkoholkonsum oder Gewalttätigkeiten und Ähnlichem treffen. Dies kann bis hin zur Kündigung und zum unverzüglichen Verlassen der Unterkünfte führen.
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